Ist es möglich, nach dem Mindestlohngesetz eine zehnfache Entschädigung für die Differenz zwischen zu zahlenden und tatsächlich gezahlten Löhnen zu gewähren?

Die in Abschnitt 20 (3) (i) des Mindestlohngesetzes von 1948 erwähnte Grenze des „Zehnfachen des Betrags eines solchen Überschusses“ ist die Höchstgrenze. Wenn die Behörde gemäß diesem Abschnitt eine hohe Entschädigung gewährt, muss sie Gründe dafür angeben.

Weitere Informationen finden Sie hier .

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