Ein Arbeitsgericht, das über Streitigkeiten im Zusammenhang mit Löhnen entscheidet, ist nicht an die im Mindestlohngesetz festgelegten Mindestlohnsätze gebunden und kann Löhne zu Sätzen festsetzen, die höher sind als die im Mindestlohngesetz von 1948 festgelegten Mindestlohnsätze .
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