Das Gesetz verbietet es Zivilgerichten, eine Klage auf Erstattung des nach dem Mindestlohngesetz von 1948 (Abschnitt 24) zu zahlenden Mindestlohns zu erheben.
Weitere Informationen finden Sie hier .
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Das Gesetz verbietet es Zivilgerichten, eine Klage auf Erstattung des nach dem Mindestlohngesetz von 1948 (Abschnitt 24) zu zahlenden Mindestlohns zu erheben.
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