a) Identitätsnachweis und Wohnadresse der designierten Partner;
b) Nachweis der Adresse des eingetragenen Sitzes und Kopie der Stromrechnungen, die nicht älter als 2 Monate sind;
c) NOC vom Eigentümer der Räumlichkeiten;
d) Angaben zu Partnern und designierten Partnern;
e) Angaben zu LLP (s) und Unternehmen (en), an denen Partner interessiert sind;
f) Abonnentenblatt einschließlich Zustimmung der Partner;
g) Kopie der Gründungsurkunde des ausländischen LLP;
h) Kopie der Behörde, unter der die Foreign Limited Liability Partnership den Geschäftssitz in Indien errichtet;
i) Vollmacht zugunsten des Bevollmächtigten;
Wenn der Name des LLP mit dem Gründungsantrag verwendet wird:
a) Genehmigung des Inhabers der Marke oder des Anmelders einer solchen Marke zur Eintragung einer Marke, wenn der vorgeschlagene Name auf einer eingetragenen Marke basiert oder Gegenstand eines Antrags ist, der zur Eintragung nach dem Markengesetz anhängig ist.
b) Kopie der Genehmigung für den Fall, dass der vorgeschlagene Name Wörter oder A$rücke enthält, für die eine Genehmigung durch die Zentralregierung erforderlich ist;
Hinweis : Alle Dokumente, die von den ausländischen Direktoren und ausländischen Abonnenten zu unterzeichnen sind, müssen notariell beglaubigt und vom Ausland abgefertigt werden.
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