Die folgenden Dokumente sind für den Verkauf von Aktien durch eine in Indien ansässige Person erforderlich:
(i) Einverständniserklärung, die vom Verkäufer und Käufer oder seinem ordnungsgemäß bestellten Vertreter ordnungsgemäß unterzeichnet wurde und die Einzelheiten der Übertragung, dh die Anzahl der zu übertragenden Aktien, den Namen der Beteiligungsgesellschaft, deren Aktien übertragen werden, und den Preis, zu dem die Aktien übertragen werden, angibt . Falls es keinen formellen Verkaufsvertrag gibt, können zu diesem Zweck ausgetauschte Briefe aufgezeichnet werden.
(ii) Wenn das Zustimmungsschreiben von ihrem ordnungsgemäß bestellten Vertreter unterzeichnet wurde, das vom Verkäufer / Käufer ausgeführte Vollmachtsdokument, das den Vertreter zum Kauf / Verkauf von Aktien ermächtigt.
(iii) Das Beteiligungsmuster der Beteiligungsgesellschaft nach dem Erwerb von Anteilen durch eine außerhalb Indiens ansässige Person, aus dem die Beteiligung von gebietsansässigen und gebietsfremden Personen nach Kategorien hervorgeht (dh NRIs / OCBs / Ausländer / eingetragene gebietsfremde Unternehmen / FIIs). FPIs) und deren Prozentsatz des eingezahlten Kapitals, das der Verkäufer / Käufer oder sein ordnungsgemäß ernannter Vertreter von der Gesellschaft erhalten hat, für die die sektorale Obergrenze / die sektoralen Obergrenzen vorgeschrieben wurden.
(iv) Bescheinigung über den beizulegenden Zeitwert von Aktien eines Wirtschaftsprüfers.
(v) Kopie der Broker-Note, wenn der Verkauf an der Börse erfolgt.
(vi) Zusage des Käufers, dass er berechtigt ist, Aktien / Wandelschuldverschreibungen im Rahmen der FDI-Politik zu erwerben, und dass die bestehenden sektoralen Grenzen und Preisrichtlinien eingehalten wurden.
(vii) Verpflichtung des FII / Unterkontos dahingehend, dass die von SEBI vorgeschriebene Obergrenze für einzelne FII / Unterkonten nicht verletzt wurde, bis sie als FPI registriert wird.
Bitte siehe Abschnitt 5.1 von ‚Abschnitt 1‘ von Annexure-3 von Consolidated FDI bei Link für weitere Informationen.
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